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BGG

Bundesgleichstellungsgesetz

Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen und zur Änderung anderer Gesetze

legt in Deutschland Standards in Sachen Barrierefreiheit und Geleichbehandlung von behinderten Menschen fest.
Im Paragraph 4 - Barrierefreiheit wird auch auf Systeme der Informationssverarbeitung hingewiesen, so dass auch die Gestaltung des Internet-Inhalts hier betroffen ist.

„Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.”

Zur Umsetzung auf Bundesebene wurde die BITV erlassen.

Weiterführende Links

[Beauftragter der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen - http://www.behindertenbeauftragter.de/]