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Zertifikat

  1. ist bei asymmetrischen Verschlüsselungsverfahren eine Benutzerkennung (elektronischer Ausweis) des Absenders, die durch eine CA beglaubigt ist.
    Dabei handelt sich um eine Struktur von Daten, wie dem Public Key und einer Identifikation des Absenders sowie weiterer Angaben, die von einer Zertifizierungsstelle signiert wurde.
  2. ist bei einer Page oder Teilen davon, i. d. R. aktiven Elementen wie ActiveX Controls, Java Applets usw., die Möglichkeit, deren Echtheit, Sicherheit oder Unbedenklichkeit durch einen Eintrag in der Datei zu prüfen.
  3. Nach § 2 SigG ist ein Zertifikat „ein mit einem privaten Signaturschlüssel erzeugtes Siegel zu digitalen Daten, das mit Hilfe eines zugehörigen öffentlichen Schlüssels, der mit einem Signaturschlüssel-Zertifikat einer Zertifizierungsstelle oder der Behörde nach § 3 versehen ist, den Inhaber des Signaturschlüssels und die Unverfälschtheit der Daten erkennen lässt”.