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TKV

Telekommunikationskundenschutzverordnung

legt die Spielregeln für Verbraucher und Telekkommunikationsunternehmen fest.
Die zum 2001-01-01 in Kraft getretene Verordnung soll den Verbraucher vor überhöhte Telefonkosten schützen. Dies wird u. a. durch den Paragraphen 18 geregelt, der dem Verbraucher erlaubt, dem Telekommunikationsunternehmen vorzugeben, „bis zu welcher monatlichen Entgelthöhe er die Dienstleistung in Anspruch nehmen will”.

Weiterführende Links

[Gesetzestext - http://www.regtp.de/gesetze/00991/inhalt/index.shtml]