Ein kleines! Lexikon des Internet Werbung

Ein kleines! Lexikon des Internet


Erklärung | Weiterführende Links | Finden | Navigation

Impressum

auch: Webimpressum, Web-Impressum

sind Angaben über die Identität des Betreibers einer Site.
Das TDG wurde an europäisches Recht angepasst und erfuhr gravierende Änderungen. Dazu gehören auch die Angaben, die nach § 5 TDG 'Anbieterkennzeichnung' gemacht werden müssen.

Je nach Gesellschaftsform oder Beruf müssen Angaben über Name, Anschrift, evtl. Telefonnummer, E-Mail-Adresse, falls vorhanden die Steueridentifikationsnummer (Umsatzsteuer-ID) gemacht werden. Bei juristischen Personen müssen ein Vertretungsberechtigten, die Registernummer und das zuständige Gericht hinzukommen. Für Freie Berufe sind weitere Angaben notwendig, u. a. zuständige Kammer sowie Titel und dessen Verleihland.

Die Angaben sind zwingend vorgeschrieben. Sie dienen dem Besucher zur Identifikation des Betreibers, z. B. bei Reklamationen. Ein fehlerhaftes Impressum kann zu Abmahnungen und Bußgeldern führen. Dazu kommt es auch immer häufiger, sodass es spezialisierte Kanzleien gibt, an die sich Seitenbetreiber wenden können. Diese geben dem Kunden teilweise sogar eine rechtliche Prüfung mit Abmahnschutz, bevor es zu einem Rechtsstreit kommt.

Weiterführende Links

[Leitfaden zur Impressumspflicht - http://www.bmj.de/musterimpressum] @ Bundesministerium der Justiz [digitale informationssysteme - http://www.digi-info.de/] (Webimpressum-Assistent) [Abmahnung - http://de.wikipedia.org/wiki/Abmahnung] @ Wikipedia